Neue Regeln für Immobilienkredite
Umfassende Prüfung der Kreditwürdigkeit vor Vertragsabschluss
Deutschland hat bis zum 21. März 2016 Zeit, die Vorgaben der EU-Wohnimmobilienkredit-Richtlinie umzusetzen. Laut Gesetzentwurf soll sich eine Reihe von Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ändern. Eine umfangreiche Prüfung der Kreditwürdigkeit wird nach § 505a (neu) BGB für die Geldinstitute verpflichtend.