Vorteile im Doppelpack: Immobilien unter Denkmalschutz und im Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet und Denkmalschutz - Ihre Chance

90 Prozent aller Gebäude in Deutschland sind bereits gebaut. Das wird oft vergessen, wenn die zu niedrigen Neubauzahlen bemängelt werden. Zwar sind die modernen Neubauprojekte und neuen Wohnviertel oft spektakulär – doch es sind die Bestandsimmobilien, die unsere Städte prägen und in denen ein riesiges Potenzial schlummert.

Das hat sich sogar noch vergrößert und zwar ausgerechnet durch die bei Immobilieneigentümern so unbeliebte Mietpreisbremse. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die zulässige Miete seit dem 1. Juni 2015 höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden.

Nach einer umfassender Modernisierung, wie sie bei Denkmalimmobilien und in Sanierungsgebieten üblich ist, gilt die Mietpreisbremse jedoch nicht. Unter umfassend versteht der Gesetzgeber einen Umfang, der eine Gleichstellung mit Neubauten ermöglicht und etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht. Die normale Instandsetzung bei einem Mieterwechsel setzt die Mietpreisbremse nicht außer Kraft.

Die bei denkmalgeschützten Immobilien sowie bei Objekten in Sanierungsgebieten durchgeführte Kernsanierung erfüllt jedoch zweifelsfrei die Anforderungen an eine umfassende Modernisierung. Bei der anschließenden Erstvermietung ist der Anbieter deshalb in der Festlegung der Miethöhe frei und kann seine Investition – wie vor der Einführung der Mietpreisbremse – kalkulieren.

Ein zusätzlicher Vorteil liegt in der erhöhten Abschreibung. Bleibt zu hoffen, dass viele Investoren und Immobilienkäufer diese Chance erkennen – unsere schönen alten Städte hätten es verdient. Tragen auch Sie Ihren Anteil dazu bei, wenn Sie zu denen gehören, die es sich finanziell leisten können und diese Form der Anlage für sinnvoll halten.

 


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