Was Sie unbedingt über die degressive Abschreibung wissen müssen

Die degressive Abschreibung

Kapitalanleger können nun, mit Verabschiedung des

Wachstumschancengesetzes, eine Immobilie, die zur Vermietung

angedacht ist, mit 5 % degressiv abschreiben. Bisher waren es 3 %,

die linear, also gleichbleibend abgeschrieben werden können. Die

degressive AfA wird rückwirkend zum 01. Oktober 2023 eingeführt 

Und gilt vorerst für 6 Jahre bis zum 30. September 2029.

Das Ziel soll sein, die Immobilien- und Baubranche zu stabilisieren

und den Wohnungsneubau anzukurbeln.

Voraussetzung für die degressive Abschreibung (AfA) ist z.B., dass

unabhängig vom Bauantrag, die Bauanzeige nach dem 30.09.2023

erfolgt ist. Erstmalig ist nicht der Bauantrag entscheidend, sondern

der angezeigte Baubeginn.

Es gibt weitere Voraussetzungen, z.B. ein KfW-Effizienzhaus 55.

Die degressive Abschreibung (AfA) ist ausschließlich für

Kapitalanleger gedacht.

Im ersten Jahr werden 5 % von der Abschreibungsgrundlage abgeschrieben.

Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ist nicht der Kaufpreis, sondern

diese wird aus einer Summe des Gebäudeanteils und den

abschreibungsfähigen Erwerbskosten gebildet. 

Eine Beispielrechnung

Die Bemessungsgrundlage ist die Abschreibungsgrundlage:

im 1. Jahr 500.000,-- € entsprechen 25.000,--- € degressive

Abschreibung.

Im 2. Jahr werden von den verbleibenden 475.000,-- € wiederum 5 %

angesetzt, das sind 23.750,-- €.

Im 3. Jahr sind es verbleibende 451.250.-- €, davon 5 % ergibt einen

Betrag von 22.562,50 €.

Im 4. Jahr sind es von 428.687,50 € weiterhin 5 %, das ergibt einen

Betrag von 21.434,38 €.

Im 5. Jahr sind es 407.253,12 € usw.

Nach Fertigstellung der Immobilie kann der Investor, der

Kapitalanlegende den jeweiligen Betrag im Rahmen seiner/ihrer

Einkommenssteuererklärung steuermindernd ansetzen.

Ein Wechsel zur linearen Abschreibung (3 % jährlich) ist jederzeit

möglich. Ein Wechsel zurück zur degressiven Abschreibung ist nicht

mehr möglich, so die aktuelle Interpretation des Gesetzes.

Zusammenfassung:

Es ist eine Möglichkeit, für Kapitalanleger, die recht lukrativ ist.

Ähnlich wie bei der Denkmal AfA sollten sich Anleger bewusst sein,

dass aus meiner Sicht, ein entsprechendes Einkommen eine

wesentliche Voraussetzung ist.

Ein Einsatzgebiet

Gerade, wenn Sie kurz vor dem schönsten Teil Ihres Lebens stehen und Ihre Freizeit in

wenigen Jahren genießen möchten, ist diese neue Möglichkeit ein sehr wirkungsvolles

Instrument. Sie möchten unbedingt in Immobilien investieren und Mieteinnahmen später

genießen? Kein Problem, Sie müssen sich nicht darum sorgen, ob die Abschreibung in der

Freizeitphase des Lebens zu Ihren Einkünften passt. Anders als bei einer

Denkmalimmobilie haben Sie voll Flexibilität. Die degressive Abschreibung können Sie,

wann immer Sie möchten, verlassen und zur linearen Abschreibung (aktuell 3 %)

übergehen. Wie weiter unten explizit erwähnt, ist eine Rückkehr zur degressiven AfA

ausgeschlossen.

 

Mögliche Fehlinterpretationen:

Wichtig ist, dass Sie die Immobilie oder die Wohnung vor dem

Fertigstellungstermin erwerben. Hier sind noch viele Unklarheiten im

Umlauf.

Im Jahr der Fertigstellung muss der Nutzen-Lastenübergang auf den Erwerber erfolgen.

Die Möglichkeit der Abschreibung bedeutet nicht 5 % für 6 Jahre.

Die 6 Jahre beziehen sich auf die Gültigkeit des Gesetzes. Haben Sie

die Abschreibung einmal gewählt, ist das verbindlich. Sie, persönlich

entscheiden, wann und ob Sie zur linearen Abschreibung wechseln.

Bitte bedenken Sie, es gibt keine Rückkehr zur degressiven

Abschreibung. 

 

Dieser Inhalt ist ein Auszug der neuen Gesetzgebung.

Es sind weitere Punkte relevant, auf die ich gern im persönlichen Gespräch eingehe.

 

Diese Hinweise zu steuerlichen Themen stellen keine Steuerberatung dar.
Sie erhalten diese Zeilen im Hinblick einer Investitionsmöglichkeit.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.

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Nutzen Sie meine Erfahrungen aus 18 Jahren Immobilieninvestments

Carola Däumlich

Geomantin für Immobilien und Immobilienmaklerin für denkmalgeschützte

und Neubau-Eigentumswohnungen

Spezialgebiet: Historische oder leerstehende Immobilien

Geomantische Raum Entstörung und Harmonisierung

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