2022: Das ändert sich im neuen Jahr für Mietende und Immobilienbesitzende


Am Anfang und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Mietende und Immobilienbesitzende auf viele Neuerungen einstellen. Ein kurzer
Überblick:


• Die CO2-Abgabe zur Eindämmung des Verbrauchs von fossilen Kraft und
Brennstoffen in Deutschland steigt von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne.

• Öfen, Herde und Kamine: Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte dürfen
laut EU-Verordnung 2015/1186 (Anhang 2) ab ersten Januar 2022 bestimmte
Emissionswerte nicht mehr überschreiten.

• Solarpflicht: Wer in Baden-Württemberg neu bauen will, muss ab 1. Mai
2022 eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen. Ab 2023 müssen
Hausbesitzer auch bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-
Anlage einbauen lassen. Andere Bundesländer wollen nachziehen.

• Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82
Euro pro Stunde, zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Der Koalitionsvertrag
sieht eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro pro Stunde vor.

• Volkszählung 2022: Die statistischen Ämter führen am 15. Mai die Bevölkerungszählung
Zensus 2022 durch. Damit wird ermittelt, wie die Menschen
in Deutschland leben, wohnen und arbeiten.

• Die europäische Warenkaufrichtlinie verbessert die Rechtslage für Käufer.
Das neue Gesetz verlängert den Beweislastvorteil für Käufer von sechs
auf zwölf Monate. Das betrifft Käufe im Laden und im Online-Handel.

• Führerschein: Rund 43 Millionen Auto- und Motorradführerscheine müssen
ab 2022 umgetauscht werden.

• Rentnerinnen und Rentner erhalten zum Juli 2022 eine Rentenerhöhung
von voraussichtlich 4,4 Prozent.

• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ab 2022 auch für Altverträge
zur betrieblichen Altersvorsorge 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber.

• Elektroschrott: Alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys können ab 1.
Juli 2022 auch in vielen Discountern und Supermärkten abgegeben werden.

Endlich wieder ein eigenes Bundesbauministerium

In der vergangenen Legislaturperiode hatte Deutschland kein eigenes Bauministerium, sondern stattdessen das Superministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Das neue Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat seine Arbeit mit Antritt der neuen Regierung am 8. Dezember 2021 aufgenommen. 

Das wichtigste Ziel der neuen Regierung ist es, den Wohnungsbau massiv auszuweiten. Es ist geplant, 400.000 Wohnungen jedes Jahr zu bauen.

Beim Neubau soll die lineare Abschreibung von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Neubauten sollen dem KfW-Effizienzhaus-Standard 40 entsprechen.

Bei Sanierung und Umbau muss der Standard des Effizienzhaus 70 eingehalten werden. Das Gebäude-Energiegesetz soll stärker dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.

So sehen die Pläne aus. Ich bin gespannt, wie die Umsetzung erfolgt.

Herzlichst Ihre Carola Däumlich

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